AGB & Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Matthias Ott
MO Training & Beratung
Schwalbacher Str. 12
65529 Waldems

Kontakt:

Telefon: 06126 225878
E-Mail: info@112prozent.eu

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE242899708

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Matthias Ott, Schwalbacher Str. 12, 65529 Waldems

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Beschwerdeverfahren

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MO Training & Beratung Matthias Ott (nachfolgend Lieferer genannt)

Stand 09/2014

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf den Katalogen und Preislisten des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Vertragsabschluss

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Bestellung des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

Preise

Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, incl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Bestellung nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserem Lagere, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit dem Lieferer abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail, siehe oben) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen, wird der Lieferer Ihnen alle Zahlungen, die bis dahin vom Kunden eingegangen sind, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Kunde hat nach dem Widerruf die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an MO Training & Beratung, Wareneingang, Schwalbacher Str. 39, 65529 Waldems zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Vorkasse. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Bei einer Nutzungsdauer

– von mehr als 1 – 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
– von mehr als 3 – 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
– von mehr als 6 – 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
– von mehr als 12 – 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat. Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

Der Lieferer weißt ausdrücklich darauf hin, dass beim Einsatz der Ware im öffentlichen Verkehrsraum, im Einsatzdienst von Hilfsorganisationen, Behörden und Organisationen oder Unternehmen, die gesetzlichen Bedingungen der StVO, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und gültige Dienstvorschriften einzuhalten sind. Der Kunde hat sich vor einen entsprechenden Einsatz über die gültigen Vorschriften zu informieren. Eine Haftung des Lieferers ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Waldems. Gerichtsstand ist Idstein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzung Vermietung

Für die Vermietung gelten in Ergänzung zu den AGB der Fa. MO Training und Beratung Matthias Ott, die im übrigen uneingeschränkt gültig sind, nachfolgende Bedingungen. Die gemietete Ware bleibt grundsätzlich Eigentum der Fa. Matthias Ott. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis den Kaufpreis entspricht. Der Mieter erwirbt durch die Miete keinen Anspruch auf Anrechnung des Mietpreises auf den Kaufpreis. Der Mieter kann die gemietete Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Matthias Ott käuflich erwerben. Eine teilweise Anrechnung auf den Kaufpreis muß durch beide Parteien vereinbart werden. Für bestellte, aber nicht abgeholte Geräte berechnen wir 50% des Gesamtmietpreises.

Preise

Die in der Mietpreisliste genannten Preise verstehen sich incl. MwSt. zzgl Versand. Alle Preise sind Tagesmietpreise (Nutztage). Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Bar per Vorkasse. Eine Kaution oder sonstige Sicherheit für gemietete Ware muß der Mieter nur dann stellen, wenn dies von der Firma Matthias Ott ausdrücklich verlangt wird. Die Preise gelten ab Lager. Alle Transportkosten für Anlieferung und Abholung trägt der Mieter.

Übergabe der Mietsache

Der Mietpreis schließt eine Einweisung in Aufbau und Bedienung ein. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die gemietete Anlage in ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand erhalten zu haben. Sofern der Mieter der Fa. Matthias Ott nicht persönlich bekannt ist, muß bei Abholung der Ware ein gültiges Ausweißdokument vorgelegt werden.

Behandlung der Mietsache

Der Mieter hat die gemietete Ware sorgfältig zu behandeln und sachgerecht zu bedienen bzw. bedienen zu lassen. Veränderungen an der gemieteten Ware dürfen nicht vorgenommen werden. Die Fa. MO Training und Beratung Matthias Ott weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Mieter unbedingt zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation, und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte sind nicht flammenhemmend. Der Mieter muß prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmenden Material vorzunehmen.Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Hersteller- und Typenschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

Rückgabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Ware nach Benutzung in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Eventuelle Beschädigungen sind hierbei unaufgefordert zu melden.
Verschmutzungen, Aufkleber, Klebebänder etc. sind vom Mieter sachgemäß zu beseitigen. Der Vermieter kann andernfalls dem Mieter den Aufwand für Reinigung etc. in Rechnung stellen. Ist eine reine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten behalten wir es uns vor, pro angefangenen Tag einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen. Ist es Ihnen nicht möglich die Anlage rechtzeitig zurückzubringen, bitten wir in jedem Fall um Mitteilung. Nicht zurückgebrachtes Equipment wird zum Tagesneupreis in Rechnung gestellt

Haftung

Sollten Teile der Mietsache während der Veranstaltung einen defekt aufweisen der nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurde, muß der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Firma MO Training und Beratung Matthias Ottmit der Ihm zur Verfügung stehenden Service-Rufnummer aufnehmen.Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust der gemieteten Ware – gleich aus welchem Grunde – sowie für Beschädigungen, die auf unsachgemäßer Handhabung oder unsachgemäßem Einsatzzweck beruhen, leichte und grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind Abnutzungen, die bei normaler Benutzung entstehen.

Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MO Training und Beratung Matthias Ott , z.b. bei unverschuldetem Defekt des Mietgegenstandes, sind der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des jeweiligen Mietgegenstands beschränkt.Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Firma MO Training und Beratung Matthias Ott, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmungen am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.